Bekämpfender Holzschutz ist notwendig, wenn sich im Dachstuhl bereits ein Holzschädling eingenistet hat, z.B. der Hausbock. Der Hausbock befällt Nadelhölzer. Wenn der Schaden nicht rechtzeitig erkannt wird, kann die Statik von Dachstühlen bis zur Einsturzgefahr geschwächt werden. Daher ist der Befall bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde meldepflichtig.
Man sollte deshalb als Hausbesitzer seinen Dachstuhl von Zeit zu Zeit untersuchen. Bekämpfende Maßnahmen sollen vom Holzschutzfachmann vorgenommen werden. Für eine erfolgreiche Bekämpfung sind fachgerechte Vorarbeiten unerläßlich. Eingehende Untersuchungen des gesamten Dachgebälks und auch der Fachwerkhölzer sind notwendig, um den Hausbockbefall festzustellen, da die äußeren Holzschichten in der Regel nur beim Ausschlüpfen der Käfer durch Fluglöcher zerstört werden. Sichtbar wird der Schaden an den typischen Fraßgängen und Fluglöchern.
Der Zerstörungsgrad wird durch Abbeilen der befallenen Holzflächen sichtbar. Anschließend werden die Fraßgänge sorgfältig mit einer Stahlbürste gesäubert. Zerstörte, nicht mehr tragende Holzteile müssen ausgewechselt und durch zuvor imprägnierte Teile ersetzt werden. Bei nicht allseitig zugänglichen Holzkonstruktionen werden zusätzlich Löcher zur Bohrlochinjektion gesetzt. Diese werden dann unter Druck mit bekämpfenden Holzschutzmitteln gefüllt.
Aufenthaltsräume, in denen das Holz sichtbar bleiben soll, dürfen nicht großflächig behandelt werden. Es sei denn, das Holz wird zum Raum hin abgedeckt oder verkleidet.
Das Verhältnis der behandelten Fläche zum Raumvolumen darf den Wert 0,2 nicht überschreiten:
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behandelten Fläche [m²] / Raumvolumen [m³] < 0,2 [m²/m³] | |
Die Oberflächenberechnung der abgewickelten Holzoberfläche wird wie folgt ermittelt:
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Grundfläche [m²] x Firstfaktor = abgewickelte Holzoberfläche | |
Bekämpfung von holzzerstörenden Insekten 
- Die genaue Vorgehensweise wird bestimmt durch die DIN 68800/4. Hier wird nur ein kurzer Überblick über die notwendigen Arbeiten vorgestellt.
- wird lebender Befall durch Trockenholzinsekten, wie Hausbock oder Splintholzkäfer festgestellt, so ist zunächst das Ausmaß des befalls festzustellen.
- dazu alle Konstruktionshölzer mit 2 versetzten Kontrollschlägen einer Axt pro Meter anbeilen
- vorhande Verkleidungen abnehmen
- alle zu behandelnden Hölzer von Borke und Bast befreien und vermuhlmte Teile bis zu den Inneneren Fraßgängen befreien (Fraßgänge etwas ausbürsten)
- der verbleibende Holzquerschnitt ist auf Tragfähigkeit zu überprüfen
- eventuell sind Verstärkungsmaßnahmen notwendig
- dabei nur vorbeugend geschütztes Holz verwenden (Prüfprädikat Iv, P)
- die so behandelten Flächen werden nun im Streich,- Sprüh,- Flut- oder Schaumverfahren behandelt
- hierbei auf die erforderlichen Einbringmengen achten
Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen 
Bei einem Pilzbefall muß zunächst festgestellt werden, um welche Pilzart es sich handelt, weil hiervon Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen abhängen. Hierzu sollte immer ein Holzschutzfachmann herangezoigen werden.
Hausschwamm 
Die genaue Vorgehensweise wird bestimmt durch die DIN 68800/4. und dem WTA Merkblatt 1-2-1991. Hier wird nur ein kurzer Überblick über die notwendigen Arbeiten vorgestellt.
- Putz bis 1,50m in alle Richtungen hinter dem letzten sichtbaren Befall abschlagen
- Fugen ca. 2 cm auskratzen
- das so freigelegte Mauerwerk gründlich abkehren und abflammen
- die Oberfläche des Mauerwerks wird gründlich mit Bekämpfungsmittel geflutet
- bei Durchwachsungen des Mauerwerks mit Schammmyzel ist zusätzlich eine Druckinjektage erforderlich
Naßfäuleerreger
(z.B. Kellerschwamm, Weißer Porenschwamm, Blättlinge)
Kellerschwamm 
Die genaue Vorgehensweise wird bestimmt durch die DIN 68800/4. und dem WTA Merkblatt 1-2-1991. Hier wird nur ein kurzer Überblick über die notwendigen Arbeiten vorgestellt.
- Putz bis 1,50m in alle Richtungen hinter dem letzten sichtbaren Befall abschlagen
- Fugen ca. 2 cm auskratzen
- das so freigelegte Mauerwerk gründlich abkehren und abflammen
- die Oberfläche des Mauerwerks wird gründlich mit Bekämpfungsmittel geflutet
- bei Durchwachsungen des Mauerwerks mit Schammmyzel und ab einer Wandstärke üner 19 cm ist zusätzlich eine Druckinjektage erforderlich
Blättling
- Schadensumfang feststellen
- Myzel, Fruchtkörper und befallenes Holz entfernen (DIN 68800/4) beachten)
- neu eingebautes Holz vorbeugend schützen (Prüfprädikat Iv, P)
- am besten Kesseldruckimprägniertes Holz einbauen
- Feuchtigkeitsursachen am Mauerwerk entfernen
Bläuebefall 
Bläuebefall im Holz stellt in erster Linie einen optischen Mangel dar. Bläuepilze verfärben das Holz schwarz und sind vielfach unter lasierenden Anstrichen verhanden.
Bläuepilzhyphen zerstören die Holzstruktur nicht, sind aber oft Wegbereiter für andere holzzerstörenden Pilze.
- Abschleifen des Oberflächenfilms
- Holz mit einem Bläuemittel behandeln
- Oberfläche mit Wasser neutralisieren
- die abgetrocknete Oberfläche mit einer Bläuesperre vorbeugend behandeln